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Posted By Marie Holzhauer On 2. Dezember 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Früher waren Versicherer mit dem Anspruch auf den sogenannten Buchauszug leicht zu erpressen. Mit dem Dokument können sich Versicherungsvertreter einen Überblick über ihre Provisionsansprüche verschaffen. Die Versicherer waren oftmals nicht darauf vorbereitet, die meist sehr umfangreichen Dokumente zu erstellen. Gleichzeitig verdonnerten Gerichte die Gesellschaften zu ausführlichen Angaben. Mittlerweile sind die Buchauszüge der Versicherer besser geworden, und auch die Rechtsprechung insbesondere der Oberlandesgerichte geht differenzierter vor. Der Buchauszug hat daher für die Versicherer an Schrecken verloren.
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