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Posted By Katrin Berkenkopf On 6. Dezember 2019 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die Finanzaufsicht BaFin zeigt klare Kante und betont, dass Doppelprovisionen bei Riester-Renten nicht zulässig sind. Anlass ist jedoch kein erneuter Verstoß von Versicherern gegen diese Regel, sondern Meinungsverschiedenheiten mit Verbraucherschützern. Nach Ansicht der BaFin gilt das Verbot nämlich nur, wenn sich der Gesamtbeitrag zur Police nicht ändert. Wird die Zahlungshöhe verändert oder eine Beitragspause eingelegt, dürfen Versicherer dafür Verwaltungskosten erheben.
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