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Posted By Achim Schmid On 9. Dezember 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Nachrichten,Versicherer | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Gesetzgeber möchte den gesetzlichen Rahmen für die Übertragung des Bestands eines Lebens- oder Krankenversicherers auf den Sicherungsfonds ändern und dabei insbesondere das Verfahren konkretisieren. Leistungskürzungen sollen dabei nicht mehr vorrangig vor einer Übertragung auf den Sicherungsfonds erfolgen. Dies kann jedoch bei wiederholten Bestandsübertragungen die Gleichbehandlung betroffener Versicherter gefährden. Außerdem drohen höhere Beiträge zum Sicherungsfonds, wenn bei Sicherungsfällen künftig regelmäßig auf eine Leistungskürzung verzichtet werden sollte.
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