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Posted By Herbert Fromme On 11. Dezember 2019 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Rückversicherer,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
In einem bislang einmaligen Schritt hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, die Differenz zwischen der Zahlung durch den Versicherer Zurich und den tatsächlichen Schäden zu ersetzen, die Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook erlitten haben. Das teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit. Von der Zurich können die Geschädigten wegen der Beschränkung der Versicherungssumme nur 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlung erwarten.
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