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Posted By Wessel Heukamp On 23. Dezember 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei Online-Portalen kann die Unterscheidung zwischen Tippgebung und indirekter Versicherungsvermittlung schwierig sein. Schon die Abfrage von Pauschalangaben und die Weiterleitung auf die Webseite eines Versicherers kann als Vermittlung gewertet werden. Der Gesetzgeber schafft an dieser Stelle leider bislang keine Klarheit. Dabei sollte er der ausufernden Regulierung Grenzen setzen und die reine Kontaktvermittlung vor dem Aussterben bewahren.
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