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Mitversicherung: Streit um die Führungsklausel

Posted By Marie Holzhauer On 30. Dezember 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Ein größeres Risiko in der Sachversicherung auf mehrere Schultern zu verteilen macht für Versicherer und ihre Kunden Sinn. Weil der Versicherungsnehmer dennoch gerne nur einen Ansprechpartner hat, gibt es die sogenannte Führungsklausel. Sie regelt den Verantwortungsbereich des führenden Versicherers. Weil diese Klausel aber meist nicht sehr umfangreich ist, kann es über den Inhalt auch zum Streit kommen.

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