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Posted By Christian Bellmann On 17. Januar 2020 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Eigentümer von Lebensversicherern sollen einen stärkeren Anreiz erhalten, sich mit zusätzlichem Kapital an der Finanzierung der Zinszusatzreserve (ZZR) zu beteiligen. Das Finanzministerium will dazu die Mindestzuführungsverordnung ändern und auch die Aufsichtsverordnung für Pensionskassen anpassen. Das Problem der aktuellen Rechtslage: Beteiligen sich Eigentümer von Lebensversicherern zusätzlich am Aufbau der ZZR, profitieren später bei der Auflösung der Reserve lediglich die Kunden in Form höherer Überschüsse. Freiwillige Kapitalspritzen sind daher nicht attraktiv.
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