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Posted By Anna Cryns-Moll On 10. Februar 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Cyberangriffe stellen nicht nur für Unternehmen ein großes Bedrohungspotenzial dar. Sie bergen auch für deren Geschäftsleiter persönliche Haftungsgefahren. Zwar sind Fälle, in denen ein geschädigtes Unternehmen nach einem Cyberangriff Haftungsansprüche gegenüber seinen Organen geltend gemacht hat, in Deutschland bislang – anders als in den USA – noch nicht bekannt geworden. Dass ein solches Risiko besteht, ist allerdings unbestritten. Es stellt sich die Frage, ob derartige Schadenersatzansprüche durch eine D&O-Versicherung gedeckt sein können.
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