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Posted By Wessel Heukamp On 16. März 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Sogenannte Clawback-Klauseln in Anstellungsverträgen ermöglichen die Rückforderung bereits ausbezahlter Boni, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein zunächst angenommener Erfolg als Grund für die Bonizahlung sich durch später bekannt werdende Umstände als nicht mehr zutreffend oder die Bonuszahlung sich als nicht mehr angemessen erweist. Die Zulässigkeit solcher Klauseln war lange umstritten. Doch nun ist eine gesetzgeberische Kehrtwende zu beobachten, die den Einsatz von Clawback-Klauseln auch in der Versicherungsbranche beflügeln könnte.
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