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Geldwäschegesetz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Von Alexandra Ganz-Cosby Am 18. März 2020 In Abo,Allgemein,Meinung am Mittwoch,Top News | No Comments | Drucken

 Meinung am Mittwoch  Seit die Novellierung des Geldwäschegesetzes zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, müssen Unternehmen beim Umgang mit ihren Kunden besondere Vorsicht walten lassen. Das betrifft nicht nur den Finanzsektor, also Banken und Versicherer, sondern auch Firmen, die gewerblich mit Gütern handeln und dadurch an Transaktionen beteiligt sind, die sie nicht lückenlos überblicken können. Die Einhaltung des Gesetzes soll umfangreich kontrolliert werden, bei Verstößen drohen hohe Strafen.

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