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Bayern legt bei Betriebsschließungen nach

Von Jonas Tauber Am 15. April 2020 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Versicherer | No Comments | Drucken

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat nach Berichten über die Verweigerung von Kurzarbeitergeld bei Vorliegen einer Betriebsschließungsversicherung das Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit gesucht. Weil es sich um freiwillige Zahlungen der Versicherer handelt, soll es keine Verrechnung mit dem Kurzarbeitergeld geben, sagte ein Sprecher des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Eine entsprechende Klarstellung der Arbeitsagentur liege der Landesregierung vor.

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