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Erleichterungen und Belastungen für EbAV

Posted By Achim Schmid On 4. Mai 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Mit dem Fortschreiten der Covid-19-Pandemie sind auch die Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung (EbAV) verstärkt in das aufsichtsrechtliche Blickfeld gerückt. Eiopa und BaFin befürworten kurzfristige Erleichterungen, um diesen Einrichtungen einen fokussierten Ressourceneinsatz zu ermöglichen und Trägerunternehmen mit Liquiditätsengpässen zu schonen. Dessen ungeachtet arbeiten die BaFin und der Gesetzgeber an Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die unweigerlich zu weiteren Belastungen führen.

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