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Posted By Claudia Wanner On 4. Mai 2020 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken
In Großbritannien hat sich in den Streit um Leistungen aus Betriebsunterbrechungen für Corona-Schäden die Versicherungsaufsicht FCA mit einem ungewöhnlichen Schritt eingeschaltet. Sie will in einer Art Musterverfahren anhand einer Reihe repräsentativer Fälle vor Gericht klären lassen, ob Versicherer zahlen müssen oder nicht. Damit will sie verhindern, dass kleineren Firmen selbst klagen müssen und ihnen auf dem Rechtsweg finanziell die Puste ausgeht.
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