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Posted By Anna Cryns-Moll On 11. Mai 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die behördlichen Anordnungen zur Untersagung von Veranstaltungen aufgrund der Covid-19-Pandemie stellen deutsche Aktiengesellschaften vor die Frage, wie sie ihrer Pflicht zur rechtssicheren Durchführung der jährlichen Hauptversammlung 2020 nachkommen können. Als Antwort hat der Gesetzgeber erstmalig die Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung geschaffen. Erste Unternehmen wie der Pharma-Konzern Bayer haben bereits von dieser Option Gebrauch gemacht. Ob sich virtuelle Hauptversammlungen auch unter normalen Umständen künftig durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. Die Neuregelungen werden jedenfalls noch weiterer Überarbeitung bedürfen, um sämtlichen Interessen Rechnung tragen zu können.
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