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Schiedsverfahren: Vertraulichkeit vs. Information

Posted By Marie Holzhauer On 25. Mai 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Haftungsprozesse werden in der Produkthaftplicht- und der D&O-Versicherung nicht immer vor ordentlichen Gerichten geführt. Viele Verträge sehen dafür auch Schiedsverfahren vor. Dabei kollidiert allerdings das Gebot zur Vertraulichkeit mit der Notwendigkeit, den Versicherer über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Letzteres ist allerdings unumgänglich, wenn er die Abwehrkosten übernehmen soll. In der Regel steht die Verpflichtung zur Vertraulichkeit der Einbeziehung des Versicherers aber nicht entgegen. Dennoch ist es sinnvoll, eine entsprechende Klarstellung in die Schiedsklausel aufzunehmen.

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