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Posted By Jonas Tauber On 4. Juni 2020 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken
Exklusiv Die Bundesregierung hat bislang nicht entschieden, ob es zum Jahreswechsel eine Absenkung des Höchstrechnungszinses geben wird. Damit ist die dringende Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung ins Leere gelaufen, sich bis spätestens Ende Mai festzulegen. Sie hatte gewarnt, dass den Unternehmen bei einer Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt der nötige Vorlauf zur Umsetzung fehlt. Allerdings dürfte das Finanzministerium derzeit nicht nur viele andere Dinge zu tun haben, die von der DAV empfohlene Absenkung auf 0,5 Prozent hätte wohl auch erhebliche Folgen für die staatlich geförderte Riesterrente.
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