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Posted By Achim Schmid On 8. Juni 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit der Verordnung 2019/2088 hat die EU einen rechtlichen Rahmen für umfassende Offenlegungspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken im Finanzsektor geschaffen. Die EU-Taxonomie-Verordnung wird diesen Rechtsrahmen noch ergänzen. Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden konsultieren derzeit die künftigen technischen Regulierungsstandards. Ein detaillierter Anforderungskatalog zeichnet sich ab. Versicherer und Versicherungsvermittler müssen sich rechtzeitig mit der Umsetzung und dem dafür erforderlichen Datenmanagement befassen.
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