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Posted By Anna Cryns-Moll On 15. Juni 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die aktuelle Covid-19-Pandemie geht für eine Vielzahl von Unternehmen mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken und finanziellen Einbußen einher. Einige Betriebe sehen sich sogar temporären Betriebsschließungen ausgesetzt. Damit stellt sich für viele Unternehmen die berechtigte Frage, ob für die erlittenen Ertragsausfälle Deckungsschutz unter einer Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsschließungsversicherung bestehen kann. Eine pauschale Antwort hierauf lässt sich nicht geben. Vielmehr ist der Umfang des Versicherungsschutzes für Betriebsausfälle infolge einer Covid-19 Infektion abhängig von der Ausgestaltung der jeweiligen Versicherungsverträge im Einzelfall.
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