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Posted By Marie Holzhauer On 29. Juni 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Sei es bei der Übernahme großer Risiken, dem Datenaustausch oder der Entwicklung gemeinsamer Musterbedingungen – in vielen Bereichen macht eine Zusammenarbeit zwischen Versicherern Sinn. Damit Kooperationen zum Wohle der Versicherungsnehmer nicht mit dem Kartellrecht kollidieren, gab es lange Jahre eine europäische Gruppenfreistellungsverordnung. 2017 ist sie ausgelaufen. Seitdem ist es für Versicherer komplizierter geworden, die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Zusammenarbeit einzuschätzen. Eine genaue Prüfung ist aber unabdingbar, denn es drohen hohe Geldbußen.
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