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Posted By Anna Cryns-Moll On 13. Juli 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Bundesjustizministerium hat Ende April 2020 den Referentenentwurf des sogenannten Verbandssanktionengesetzes vorgelegt. Dieser sieht eine deutliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Sanktionierung von Straftaten aus Unternehmen heraus vor. Gleichzeitig ist es erklärtes Ziel des Gesetzgebers, eine „angemessene Ahndung“ von Unternehmenskriminalität zu ermöglichen. In diesem Rahmen spricht der Gesetzgeber Compliance-Maßnahmen insbesondere bei der Strafbemessung eine zentrale Bedeutung zu. Unternehmen sind daher dazu angehalten, ihre bestehenden Strukturen zu überprüfen.
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