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Von Friederike Krieger Am 16. Juli 2020 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Industrieversicherung,Nachrichten,Versicherer | No Comments | Drucken
Etliche Restaurantbetreiber und Hoteliers klagen momentan gegen ihre Versicherer, weil diese sich weigern, Corona-Schäden zu übernehmen. Präzedenzfälle gibt es bis auf das vom Landgericht Mannheim Mitte Mai ergangene Urteil bisher kaum. Das könnte sich bald ändern. Vor dem Landgericht Bochum will die Familie Teubner, die ein Restaurant mit Hostel in Recklinghausen betreibt, per einstweiliger Verfügung die Westfälische Provinzial zur Zahlung von Betriebsschließungsschäden zwingen. Der Fall weist einige Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zu dem Verfahren in Mannheim auf.
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