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Online-Gründung bringt nur begrenzten Nutzen

Posted By Anna Cryns-Moll On 10. August 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Digitalisierung des europäischen Gesellschaftsrechts schreitet mit dem „Company Law Package“ weiter voran. Teil des Regelungs-Pakets ist die unionsweite Einführung der Möglichkeit zur Online-Gründung von Kapitalgesellschaften. Während in einigen EU-Mitgliedsstaaten die elektronische Gründung von Gesellschaften bereits gang und gäbe ist, führt die verpflichtende Mitwirkung eines Notars in Deutschland zu einem nur begrenzten Nutzen. Darüber hinaus zeigen sich die bei der Umsetzung ergebenden Folgeprobleme, dass bis zu einer vollständigen Harmonisierung des europäischen Unternehmensrechts noch ein weiter Weg zu gehen ist.

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