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Posted By Ilse Schlingensiepen On 4. September 2020 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Private Krankenversicherer (PKV) müssen nicht zwangsläufig für die Mehrkosten aufkommen, wenn Ärzte moderne Verfahren benutzen, zu denen es günstigere Alternativen gibt. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Im konkreten Fall ging es um den Einsatz eines Femtosekundenlasers bei einer Operation des Grauen Stars. Ärzte müssen es danach in Kauf nehmen, wenn sich die Anschaffung neuer Technologien nicht amortisiert.
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