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Weniger Freiheiten für Insolvenzverwalter

Von Anna Cryns-Moll Am 7. September 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. März 2020 entschieden, dass sich ein Insolvenzverwalter bei unternehmerischen Entscheidungen im Rahmen der Fortführung eines Geschäftsbetriebs nicht auf die sogenannte Business Judgement Rule berufen kann. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof eine lange umstrittene Frage geklärt. Ob der für Insolvenzverwalter nun geltende – im Vergleich zur Organhaftung – strengere Haftungsmaßstab praktische Auswirkungen haben wird, bleibt allerdings abzuwarten.

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