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Von Wessel Heukamp Am 14. September 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Internet der Dinge bietet vielfältige Möglichkeiten für Versicherer. Sogenannte Equipment as a Service-Verträge (EaaS) sind in diesem Zusammenhang für sie als potenzielle Kapitalanlage sehr interessant. Dabei werden Produktionssysteme oder Maschinen nicht gekauft, sondern von einem Anbieter gegen eine Gebühr bereitgestellt. Dabei geht es nicht nur um Rendite, eine Investition in EaaS-Verträge ermöglicht auch Einblicke in neue versicherungstechnische Risiken. Allerdings lauern einige Fallen, was die versicherungsaufsichtliche Zulässigkeit und den Datenschutz angeht.
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