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Posted By Ilse Schlingensiepen On 29. September 2020 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Niedergelassene Ärzte können bei der Behandlung von Privatpatienten bis Jahresende weiter eine Hygienepauschale abrechnen. Darauf haben sich der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), die Beihilfeträger und die Bundesärztekammer verständigt. Allerdings zahlen die PKV-Unternehmen für den Corona-bedingten Mehraufwand in den Praxen ab 1. Oktober weniger als bislang, die Pauschale reduziert sich um mehr als die Hälfte. Das kommt erwartungsgemäß bei den Ärzten nicht gut an.
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