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Posted By Herbert Fromme On 14. Oktober 2020 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Exklusiv Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, Schadenmeldungen von Krankenhäusern unter Betriebsschließungspolicen neu zu prüfen. Denn der Bundestag hat das Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen, das Krankenhäusern finanzielle Hilfen für Ausfälle durch Covid-19 durch Kassen und Privatversicherer gewährt. Darauf könnten die BSV-Versicherer verweisen, so der GDV. Anwälte halten pauschale Aussagen zu dieser Frage für „schwer nachvollziehbar“.
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