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Posted By Friederike Krieger On 4. November 2020 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Rückversicherer,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Etliche Versicherer haben sich Rückdeckungen zugelegt, die ihnen helfen sollen, die Solvenzkapitalanforderungen unter dem EU-Aufsichtsregime Solvency II zu reduzieren. Jetzt hat die europäische Versicherungsaufsicht ein kritisches Auge darauf geworfen: Sie vermutet in einem Konsultationspapier, dass bei einigen Vertragskonstruktionen der Risikotransfer zu kurz kommt. Auch etablierte Elemente wie proportionale Quotenrückversicherungen zählt sie dazu, wenn darin hohe Provisionszahlungen vereinbart sind. Diese Verträge könnten künftig Anerkennungsprobleme bekommen, fürchtet Stefan Materne, Professor an der Technischen Hochschule Köln.
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