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Posted By Jendrik Böhmer On 23. November 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Automobilindustrie befindet sich in diesem Jahr in einer Phase der härtesten Renewal-Verhandlungen mit der Versicherungsbranche der vergangenen Jahre. Da kommt die jüngste Milliarden-Spritze des Bundes aus dem Autogipfel der vergangenen Woche gerade recht. Neben Corona ist die Branche nämlich weiter mit dem Dieselskandal und der Entwicklung von Alternativen zum Verbrennungsmotor beschäftigt. Nun haben zwei Oberlandesgerichte in sehr bedeutsamen Entscheidungen deutlich gemacht, dass es in Deutschland kein Sonderrecht für die Automobilindustrie gibt. Die Einkaufsbedingungen der meisten Automobilhersteller sind deswegen unwirksam.
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