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Posted By Christian Bellmann On 4. Dezember 2020 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Für freiberufliche Geburtshelferinnen, die im Deutschen Hebammenverband organisiert sind, ist der Haftpflichtversicherungsschutz drei weitere Jahre lang bis zum 1. Juli 2024 gewährleistet. Ein Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer Bayern und der Deutsche Hebammenverband haben die Fortführung des entsprechenden Rahmenvertrags vereinbart. Der Großteil der Hebammen zahlt nach wie vor unter 1.000 Beitrag im Jahr. Die Prämien der Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind, betragen allerdings ein Vielfaches davon und sollen in den kommenden drei Jahren nochmals schrittweise steigen.
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