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Posted By Katrin Berkenkopf On 4. Dezember 2020 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das Bundesgesundheitsministerium will Vertragsärzte künftig über das Sozialgesetzbuch rechtlich zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichten und hat dabei eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio. Euro im Blick – deutlich über den bislang berufsrechtlich festgeschriebenen 250.000 Euro. Ärzte finden die neue Pflichtdeckung zu hoch. Versicherer und Makler sehen in der Summe kein Problem, weisen aber auf andere kritische Aspekte der geplanten Neuregelung hin: Die Preise könnten steigen.
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