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Posted By Ilse Schlingensiepen On 16. Dezember 2020 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Private Krankenversicherer müssen den Kunden den Grund für Prämienerhöhungen ausreichend erläutern. Der Verweis auf die gesetzlichen Grundlagen reicht nicht aus, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Er hat die Beitragserhöhungen der Jahre 2014, 2015 und 2016 der Axa Krankenversicherung für unwirksam erklärt. Klägeranwalt Knut Pilz spricht von einem Grundsatzurteil und erwartet weitere Klagen. Die Axa verweist darauf, dass die Schreiben inzwischen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zur inhaltlichen Richtigkeit der Anpassungen habe der BGH nicht geurteilt, betont das Unternehmen.
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