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Von Jendrik Böhmer Am 21. Dezember 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Versicherungswirtschaft wird im Bereich der Lebensversicherung im Jahr 2021 nicht zur Ruhe kommen. Die Diskussionen um den Wegfall von Beitragsgarantien und um eine Anpassung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent werden die Branche weiter beschäftigen. Auch der jüngst veröffentlichte Vorschlag der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa zu den Eigenkapitalanforderungen für Produkte mit langfristigen Garantien wird von den Lebensversicherern nicht unkommentiert bleiben. Letztlich wird der Gesetzgeber handeln müssen, der sich dann aber auch von den von ihm geförderten Riester-Produkten in der bisherigen Form verabschieden muss.
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