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Von Paul Malek Am 28. Dezember 2020 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Es wird seit Langem diskutiert, ob Geldstrafen/-bußen versicherbar sind. Bei der Cyberversicherung ist diese Frage insbesondere mit Blick auf die durch Datenschutzbehörden verhängten Bußgelder praxisrelevant. Trotz der Aktualität dieser Frage ist zwar eine Wiederbelebung der rechtlichen Diskussion um die Versicherbarkeit von Geldstrafen, aber keine zügige Klärung durch die Rechtsprechung zu erwarten. Zudem ist in der Cyber-Schadenspraxis der Versicherungsschutz für Bußgelder nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in vielen Fällen bereits aus anderen Gründen problematisch, ohne dass es auf die Frage der Versicherbarkeit ankommt.
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