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Posted By Eva-Maria Barbosa On 11. Januar 2021 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Pünktlich zu Silvester haben die deutsche Finanzaufsicht BaFin und ihr britisches Pendant PRA auf kurzem Wege per Memorandum of Understanding und einer Allgemeinverfügung klargestellt, was britische Versicherer als Anbieter aus Drittstaaten in Deutschland nach dem Brexit noch machen dürfen. Es ist eine unaufgeregte Lösung der kurzen Wege nach einer Scheidung. Was britische Erst- und Rückversicherer, die keine Brexit-Vorkehrungen getroffen haben, jetzt beachten müssen.
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