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Von Jonas Tauber Am 4. Februar 2021 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das Bundesjustizministerium hat seinen Plan für die Neuordnung der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht die Schaffung eines Branchenfonds mit Pflichtmitgliedschaft für Anbieter vor, die bisherige Haftungsobergrenze von 110 Mio. Euro soll wegfallen. Damit reagiert die Regierung auf die Pleite von Thomas Cook 2019, bei der die Grenze deutlich überschritten wurde. Der Versichererverband GDV begrüßt den Plan, sieht aber noch Änderungsbedarf.
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