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Posted By Anne-Christin Gröger On 4. Februar 2021 In Abo,Allgemein,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Im Streit um die verhaltensbasierten Tarife der Marke Vitality, die der Versicherer Generali vertreibt, muss die Gesellschaft einen Rückschlag hinnehmen. Das Landgericht München I ist der Klage des Bundes der Versicherten gefolgt und hat zwei Klauseln in einem Berufsunfähigkeits-Tarif der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherung für unwirksam erklärt. Diese seien für den Verbraucher unmöglich zu verstehen und müssen geändert werden. Die Generali will Berufung einlegen.
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