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Von Jendrik Böhmer Am 15. Februar 2021 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Einsatz von sogenannter „Schummel“-Software in Autos, aber auch die zunehmende Vernetzung und Automatisierung von Fahrzeugen machen Software-Updates immer häufiger notwendig. Updates zur Behebung von Software-Fehlern werden deswegen die Aus- und Einbaukosten der digitalen Welt sein. Eine uferlose „digitale“ Rückrufverpflichtung mit der Folge, dass Software über Updates stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden müsste, ist aber abzulehnen.
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