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Posted By Jendrik Böhmer On 15. März 2021 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Nachdem kurz vor der Bundestagswahl 2017 das Straßenverkehrsgesetz (StVG) um Regelungen zum voll- und hochautomatisierten Fahren ergänzt wurde, schlägt die Bundesregierung auf der Zielgeraden der aktuellen Legislaturperiode ein Gesetz zum autonomen Fahren vor. Dieses Gesetz soll den Weg für sogenannte People Mover und Goods Mover ebnen und das (autonome) Fahren ohne Fahrzeugführer zumindest in bestimmten Betriebsbereichen erlauben. Die Änderungen haben auch Einfluss auf das Pflichtversicherungsgesetz und damit die Kfz-Haftpflichtversicherung.
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