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Posted By Paul Malek On 22. März 2021 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das geplante Sorgfaltspflichtengesetz, auch Lieferkettengesetz genannt, weitet die Verantwortlichkeit von Unternehmen und damit auch die Gefahr von Haftungsfällen immens aus. Firmen sollen für die Verletzung von Menschenrechten innerhalb ihrer Lieferkette verantwortlich gemacht werden können. Kommt das Gesetz, müssen sie künftig nicht nur vor ihrer eigenen Haustür kehren. Verstoßen sie gegen die Lieferketten-Sorgfaltspflichten, drohen Bußgelder und ein zeitlich begrenzter Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Die Herausforderung für Managerinnen und Manager wird darin bestehen, die im Gesetzentwurf eher vage formulierten Organisations- und Veröffentlichungspflichten richtig umzusetzen.
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