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Posted By Friederike Krieger On 21. April 2021 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Finanzaufsicht BaFin auch künftig nicht nur die Einhaltung von Rechtsnormen überwachen muss, sondern auch selbstständig tätig werden darf, wenn sie die Belange der Versicherten in Gefahr sieht. Das Verwaltungsgericht in Kassel hatte der Behörde zuvor die Berufung auf eine Generalklausel zum Schutz der Versicherten im Versicherungsvertragsgesetz untersagt. Das ist ein wichtiger Sieg für die Behörde, die nach dem Willen von Finanzminister Olaf Scholz künftig mehr Biss zeigen soll.
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