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Posted By Jonas Tauber On 5. Mai 2021 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der beschlossenen Absenkung des Höchstrechnungszinses (HRZ) ab 2022 muss eine Lockerung der Garantien in der betrieblichen Altersversorgung folgen. Das sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) auf der Jahrestagung des Verbands. Andernfalls werde es ab kommendem Jahr für neue Betriebsrenten-Anwärter möglicherweise keine Angebote mehr in Form von Beitragszusagen mit Mindestleistung geben, warnte Georg Thurnes auf der digitalen Veranstaltung. Allerdings sei gegenüber der Bundesregierung noch Überzeugungsarbeit nötig.
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