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Äquivalenz trotz Solvency II-Anpassung

Posted By Friederike Krieger On 5. Mai 2021 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Rückversicherer,Top News | No Comments | Drucken

Seit dem Brexit gilt Großbritannien als sogenannter Drittstaat. Das heißt, britische Gesellschaften können nicht ohne weiteres in der EU tätig werden. Eine Einstufung der britischen Solvenzregeln als äquivalent zum EU-Regime Solvency II würde für einen einfachen Marktzugang sorgen. Obwohl Großbritannien begonnen hat, die EU-Regeln zu ändern, ist das nach wie vor ein realistisches Ziel. Davon zeigten sich Experten beim Rückversicherungs-Symposium der Technischen Hochschule Köln überzeugt.

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