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Versicherer sollten neues Kaufrecht im Blick haben

Posted By Jendrik Böhmer On 19. Juli 2021 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Ende Juni wurden im Bundesgesetzblatt die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Änderungen aufgrund der Umsetzung der Warenverkaufsrichtlinie verkündet. Sie haben möglicherweise einen nicht unerheblichen Einfluss auf das deutsche Kaufrecht, sodass sich Gewerbe, Industrie und auch Produkthaftpflichtversicherer hiermit beschäftigen sollten. Dies gilt insbesondere für die Neufassung des Sachmangelbegriffs, die Anpassungen beim Anspruch auf Erstattung von Aus- und Einbaukosten, die Verlängerung der Beweislastumkehr und die neu eingeführte Pflicht, Embedded Software fortlaufend zu aktualisieren.

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