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Posted By Jendrik Böhmer On 16. August 2021 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit seinem Urteil vom 15. Juni 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers gegen seinen Versicherer gemäß der Datenschutzgrundverordnung Stellung bezogen. Der BGH hat den Anwendungsbereich zunächst weit gezogen. Er benennt aber auch zahlreiche Grenzen, die verhindern werden, dass der Anspruch über Umwege zu einer umfassenden Offenlegung von Dokumenten wie im US-amerikanischen Discovery-Verfahren führt. Das Urteil zeigt aber auch, dass Versicherer ein klar dokumentiertes Konzept zum Umgang mit Auskunftsersuchen brauchen.
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