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Posted By Christian Bellmann On 15. September 2021 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | 1 Comment | Drucken
Das Landgericht Hamburg hat einen Versicherungsmakler dazu verurteilt, einer Bewachungsfirma Schadenersatz in Millionenhöhe zu zahlen, weil er sich nicht um adäquaten Versicherungsschutz gekümmert hat. (AZ 413 KHO 27/20). Die Firma sollte für einen Kunden Flutschutztore bei Hochwasser schließen. Dabei ereignete sich ein Fehler, der zu einem Schaden von 5,5 Mio. Euro führte. Diese Tätigkeit war von der Betriebshaftpflichtpolice aber nicht gedeckt. Fatal aus Sicht des Maklers war es, dass er versucht hat, eine Haftungsobergrenze in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu installieren – anstatt individuell mit dem Kunden.
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