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Von Friederike Krieger Am 29. November 2021 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) sehen nach der Absenkung des Höchstrechnungszinses Anfang kommenden Jahres keinen weiteren Änderungsbedarf im Jahr 2023. Zum 1. Januar 2022 soll die Obergrenze für Garantieversprechen der Lebensversicherer von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent sinken. Der Versichererverband GDV begrüßt den Vorschlag, hat aber noch Wünsche an die kommende Bundesregierung. Der Bund der Versicherten hält den Höchstrechnungszins für überflüssig.
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