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Posted By Christian Bellmann On 29. November 2021 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Exklusiv Das sogenannte „Schrems II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat im Juli 2020 das europäisch-amerikanische Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ gekippt. Seitdem gibt es keine echte rechtssichere Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Europa und den USA beziehungsweise anderen Ländern, deren Datenschutzstandards unter dem EU-Niveau liegen. Der Versicherungsmonitor hat mit Philipp Räther, dem obersten Datenschutzbeauftragten der Allianz SE, darüber gesprochen, wie der Konzern damit umgeht.
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