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Feuer: „Generalklausel“ muss auf den Prüfstand

Posted By Cäsar Czeremuga On 13. Dezember 2021 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | 1 Comment | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist regelmäßiger Bestandteil von Sachversicherungsverträgen. Eine zweifelhafte „Generalklausel“ dient Versicherern bei der Regulierung von Brandschäden als Einfalltor, um Verhandlungsdruck auf Versicherungsnehmer auszuüben oder Leistungen zu kürzen. Sie muss auf den Prüfstand gestellt werden.

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