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Von Cäsar Czeremuga Am 13. Dezember 2021 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | 1 Comment | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist regelmäßiger Bestandteil von Sachversicherungsverträgen. Eine zweifelhafte „Generalklausel“ dient Versicherern bei der Regulierung von Brandschäden als Einfalltor, um Verhandlungsdruck auf Versicherungsnehmer auszuüben oder Leistungen zu kürzen. Sie muss auf den Prüfstand gestellt werden.
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