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Bayer: Doppelter D&O-Schaden möglich

Posted By Nina Nöthling On 20. Dezember 2021 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

 Exklusiv  Klage, Verfahren, Urteil, Innenregress, D&O-Schaden – so ist normalerweise der Ablauf, wenn es zu einem Managerhaftpflicht-Schaden aufgrund einer Klage gegen ein Unternehmen kommt. Im Fall der Vorwürfe von Bayer-Aktionären wegen der Monsanto-Übernahme könnten die Versicherer allerdings schon viel früher zahlen müssen. Möglich macht das die sogenannte Entity-Klausel, die Unternehmen gegen Ansprüche von Aktionären schützt. Sollte Bayer einen solchen Baustein in der D&O-Police angeschlossen haben, würde er schon bei den Verhandlungskosten greifen.

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